Herzlich Wilkommen beim ADFC Kreisverband Rotenburg (Wümme)

Liebe Radlfreundinnen, liebe Radlfreunde,

in Niedersachsen sind wir in 38 Kreisverbänden organisiert, leisten freiwillige Arbeit vor Ort und setzen uns engagiert für die Förderung des Radverkehrs in unseren Städten und Gemeinden ein. Unser Hauptanliegen ist es, die Verkehrssicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, sowie die Bedingungen für den Fahrradverkehr und der Situation der zu Fuß Gehenden zu verbessern.

 

Unsere Aktivitäten

Liebe Radlfreundinnen, liebe Radlfreunde.

In Niedersachsen sind wir in 39 Kreisverbänden organisiert, leisten freiwillige Arbeit vor Ort und setzen uns engagiert für die Förderung des Radverkehrs in unseren Städten und Gemeinden ein.

 

Teilnahme am Stadtradeln

Bereits zum 10. mal findet 2024 das Stadtradeln vom 5. Mai bis 15. Mai 2024 in Rotenburg (Wümme) statt.

Der ADFC bekommt ein Lastenfahrrad

Seit einigen Monaten hat der ADFC Kreisverband Rotenburg ein E-Lastenfahrrad vom hiesigen Fahrradhandel erworben. Es ist gesponsort von der Deutsche Postcode Lotterie und wurde vermittelt durch die RegionalEnergie Elbe-Weser gGmbH.

Stationiert ist es bei SIMBAV e.V.  Am Pferdemarkt 3, in Rotenburg und kann kostenlos ausgeliehen werden. Das E-Lastenrad hat ein abnehmbares Verdeck, durch das Kinder, Einkäufe oder was sonst so transportiert werden soll, bei Regen absolut geschützt sind. Ein gefederter  Adapter für eine Babyschale (empfohlen ist der Transport von Babys ab dem 3. Lebensmonat) ist vorhanden. Auf der Bank können zwei Kinder gesichert Platz nehmen.

Wie funktioniert die Ausleihe?

  • Für einen Wunschtermin kann man sich tel. unter 04261-9438996 oder per E-Mail an info [at] simbav.de wenden
  • Es kann in der Regel bis zu 3 Tage ausgeliehen werden
  • Voraussetzung ist der Abschluss eines Leihvertrages, das Hinterlegen einer Kopie des Personalausweises sowie eines Pfands bei SIMBAV e.V.
  • Die Ausleihe ist kostenlos - eine Spende obligatorisch.

Arbeitskreis zu Verbesserungen im Fahrradverkehr

Seit 2015 ist unser Vorsitzender des Kreisverbandes Rotenburg (Wümme) im Arbeitskreis Fahrradverkehr der Stadtverwaltung Rotenburg als Vorsitzender aktiv. Hier sind wichtige Verbände oder Organisationen, aber auch einzelne Intersessierte sowie Politiker*innen des Stadtrates vertreten, um über Verbesserungen des Fahrradfahrens und der Radwege zu beraten. In der Regel werden diese Beschlüsse dem Ausschuss für Tiefbau und Straßenwesen von der Stadtverwaltung vorgelegt. Bisher hat der Ausschuss den Vorschlägen stattgegeben und der Stadtrat hat dies  umgesetzt.

In Zeven ist der Vorsitzende aktiv im Workshop "Zeven will fahrradfreundlicher werden" beteiliegt. Auch hier gibt es konstruktive Vorschläge, die umgesetzt werden sollen.

 




 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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